Rechtsprechung
   LG Dortmund, 05.03.2012 - 5 O 324/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,80992
LG Dortmund, 05.03.2012 - 5 O 324/11 (https://dejure.org/2012,80992)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.03.2012 - 5 O 324/11 (https://dejure.org/2012,80992)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. März 2012 - 5 O 324/11 (https://dejure.org/2012,80992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,80992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung von Verletzungen eines Pferdes durch den Hufausschlag eines Pferdes; Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und die dadurch hervorgerufene Gefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 170/98

    Haftung aufgrund spezifischer Tiergefahr

    Auszug aus LG Dortmund, 05.03.2012 - 5 O 324/11
    Während die frühere Rechtsprechung zwischen einem willkürlichen Tierverhalten einerseits, das die Haftung nach § 833 BGB begründen sollte, und einem natürlichen Verhalten andererseits unterschied, stellt die neuere Rechtsprechung auf die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und die dadurch hervorgerufene Gefährdung eines der in § 833 Satz 1 genannten Rechtsgüter ab (BGH NJW 1999, 3119; OLG Karlsruhe VersR 1995, 927; Geigel/Haag, Kap. 18 Rn. 7 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.1994 - 3 U 17/93

    Haftung des Hundehalters für Schaden bei Infplegenahme durch einen Dritten

    Auszug aus LG Dortmund, 05.03.2012 - 5 O 324/11
    Während die frühere Rechtsprechung zwischen einem willkürlichen Tierverhalten einerseits, das die Haftung nach § 833 BGB begründen sollte, und einem natürlichen Verhalten andererseits unterschied, stellt die neuere Rechtsprechung auf die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und die dadurch hervorgerufene Gefährdung eines der in § 833 Satz 1 genannten Rechtsgüter ab (BGH NJW 1999, 3119; OLG Karlsruhe VersR 1995, 927; Geigel/Haag, Kap. 18 Rn. 7 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht